Stand November 2020

Um gleichermaßen Kunden wie Mitarbeiter zu schützen und um die weitere Ausbreitung der Corona-Infektion einzudämmen, müssen auch wir einige Veränderungen unserer täglichen Verwaltungspraxis vornehmen.

Eine persönliche Kontaktaufnahme in unseren Büroräumen muss redzuiert und ausgeschlossen werden.

Wir stehen Ihnen per Telefon und E-Mail weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auch unter 

https://www.niedersachsen.de/Coronavirus/aktuelle-inzidenz-ampel-193672.html

 

Stand Juli 2020

Aufgrund der weiterhin bestehenden Regelungen (Kontaktbeschränkungen max. 10 Personen aus versch. Haushalten, Hygienekonzepten etc.) sowie der anstehenden Sommerferien haben wir uns dazu entschieden, die diesjährigen Eigentümerversammlungen frühestens ab dem 01.09.2020 abzuhalten. Wir werden Ihnen rechtzeitig einen Termin für die Eigentümerversammlung für Ihre Gemeinschaft mitteilen.

Stand April 2020

Um gleichermaßen Kunden wie Mitarbeiter zu schützen und um die weitere Ausbreitung der Corona-Infektion einzudämmen, müssen auch wir einige Veränderungen unserer täglichen Verwaltungspraxis vornehmen. Eine persönliche Kontaktaufnahme in unseren Büroräumen sollte nach Möglichkeit auf ein Minimum redzuiert werden. Wir stehen Ihnen per Telefon und E-Mail weiterhin wie gewohnt zur Verfügung.

 

Was wird aus der Eigentümerversammlung und unserer Abrechnung für das Wirtschaftsjahr 2019?
Sie sind es von uns gewohnt, dass Eigentümerversammlungen bis zum Juli eines jeden Jahres abgehalten werden. Spätestens durch die derzeit geltenden Kontaktsperren sind Eigentümerversammlungen in WEGs jedoch nicht mehr erlaubt. Wir werden die Situation täglich neu bewerten und hoffen, dass die Versammlungen entsprechend zeitnah nachgeholt werden können.

Je nach Entwicklung werden wir die Hausgeldabrechnungen, welche durch Ihren Beirat geprüft wurden, an Sie versenden, um Ihnen eine Grundlage für Ihre Steuererklärungen oder für Ihre Abrechnungen mit den Mietern zu geben. Sollten einige Beiräte keine Prüfung vornehmen können, werden wir Ihnen die Abrechnung als Vorwegabzug übersenden und die Kassenprüfung nachholen, sobald dies wieder möglich ist.

Guthaben und Nachzahlungen sind nach einer Beschlussfassung zu leisten.

Was wird aus unseren Wirtschaftsplänen und unseren Vorauszahlungen?
Die beschlossenen Wirtschaftspläne im letzten Jahr haben weiterhin Ihre Gültigkeit, bis neue Wirtschaftspläne beschlossen werden. Bis dahin gelten auch die alten Vorauszahlungen fort und sind weiterhin laut Wirtschaftsplan für das Jahr 2020 zu leisten.

Wir bitten um Ihr Verständnis und hoffen, dass wir alle diese außergewöhnliche Situation gesund und unbeschadet überstehen.


Ihr Team von HAUS & GRUND Celle
Verwaltungsgesellschaft mbH